Ehrenzeichenordnung
Ehrenzeichenordnung des TTV
I.
Gemäß Pkt. 10 der Satzungen des Tiroler Tennisverbandes (kurz TTV) verleiht dessen Vorstand die Ehrenzeichen bzw. die Ehrennadel und erlässt hiefür die Richtlinien.Die Ehrenzeichen des TTV werden in Gold, Silber und Bronze verliehen.
II.
Das Ehrenzeichen des TTV wird verliehen an:
1) Personen, die sich im öffentlichen Leben auf Bundes-, Landes- oder Gemeindeebene (Politiker), in der Wirtschaft oder durch ihre Sponsortätigkeit besondere Verdienste um den Tennissport erworben haben.
2) Verbandsfunktionäre
- des Tiroler Tennisverbandes
- anderer Landesverbände
- des Österreichischen Tennisverbandes
3) Spieler
Ehrennadel des TTV wird verliehen an: Vereinsfunktionäre, die mindestens 15 Jahre für ihren Verein tätig waren.
III.
Voraussetzung für die Verleihung der Ehrenzeichen des TTV an die in Pkt. II genannten Personen ist:
1) Die Verleihung an Politiker oder Sponsoren erfolgt nach den jeweiligen Gegebenheiten; an diese Personen wird das Ehrenzeichen in Silber oder Gold verliehen.
2a) An Funktionäre des TTV wird das Ehrenzeichen in Bronze, Silber oder Gold verliehen, wobei die Dauer und Art der Tätigkeit für den tiroler oder österreichischen Verband zu berücksichtigen ist.
2b) An Präsidenten oder Spitzenfunktionäre anderer Landesverbände ist das Ehrenzeichen in Bronze oder Silber unter Bedachtnahme auf ihre Verdiensteum den TTV zu verleihen.
2c) An Spitzenfunktionäre des österreichischen Tennisverbandes ist das Ehrenzeichen in Silber oder Gold unter Berücksichtigung ihrer Verdienste für den tiroler oder österreichischen Tennissport zu verleihen.
3) Die Verleihung des Ehrenzeichens an Spieler, die dem Tiroler Tennisverbandangehören, erfolgt in Würdigung herausragender spielerischer Leistungen und Erinnerung hervorragender Erfolge für den Tiroler, österreichischen oder internationalen Tennissport, wie etwa die Berufung in die Tiroler oder österreichischen Auswahlkader.
4) An Vereinsfunktionäre (Vereine im TTV) wird das Ehrenzeichen dann verliehen, wennderen Tätigkeit längerfristig und in mehrfacher Hinsicht für den Tiroler Tennisverbandnützlich ist, wobei Voraussetzung für a) das Ehrenzeichen in Bronze eine mindestens 10-jährige Tätigkeit b) das Ehrenzeichen in Silber eine mindestens 15-jährige Tätigkeit c) das Ehrenzeichen in Gold eine mindestens 25-jährige Tätigkeit ist. Vorschlagsrecht für die Vereinsvertreter haben die Bezirksreferenten.
IV.
Die Vorschläge für die Verleihung der Ehrenzeichen können sowohl von einzelnen Vereinen,vom Bezirksreferenten wie auch vom Vorstand eingebracht werden, wobei bei den Vorschlägen die Kriterien anzuführen sind, die für die Verleihung des Ehrenzeichens maßgebend sind.Der Vorstand des TTV hat die jeweiligen Voraussetzungen bzw. Gegebenheiten für die Verleihung des Ehrenzeichens zu prüfen. Für die Verleihung des Ehrenzeichens in Bronze, Silber oder Gold sowie der Ehrennadel ist ein einstimmiger Beschluss des Vorstandes erforderlich.
Innsbruck, 20.02.2012